Kern des Alterseinkünftegesetzes ist die Harmonisierung der Besteuerung von Altersbezügen durch den generellen Übergang auf ein System der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu ist im Endstadium vorgesehen, dass Altersbezüge grundsätzlich – wie schon bisher die Beamtenpensionen – in voller Höhe besteuert werden und die zum Aufbau der Altersversorgung geleisteten Beiträge von der Einkommensteuer freigestellt werden.
Neben diesen verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsänderungen wurden in folgenden Bereichen weitere Änderungen vorgenommen:
- Neue Regelungen bei der betrieblichen Altersversorgung,
- Vereinfachungen bei der kapitalgedeckten privaten Altersversorgung (Riester-Rente) und
- Eingrenzung des Steuerprivilegs bei Kapitallebensversicherungen
Hinweis
Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps
für Senioren".