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Muss ich wegen meiner Rente Steuern zahlen?

Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht der Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es regelmäßig zu keiner Steuerzahlung, da zahlreiche Freibeträge - insbesondere der Grundfreibetrag - höher sind als der steuerpflichtige Teil der Rente. Der Grundfreibetrag beträgt in dem Jahr 2020 9.408 Euro, im Jahr 2021 9.744 Euro und im Jahr 2022 10.347 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern verdoppeln sich die Beträge.

Die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner müssen auf ihre Rente keine Steuern zahlen, weil ein gewisser Prozentsatz der Rente steuerfrei ist. Begann die Rente im Jahr 2005 oder früher, sind nur 50 Prozent der Rentenzahlungen zu versteuern. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils steigt für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang um jeweils zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2020, in den Jahren ab 2021 um jeweils einen Prozentpunkt, sodass bei Beginn einer Rente im Jahr 2040 diese zu 100 Prozent versteuert werden muss.

Eine Steuerschuld entsteht derzeit im Regelfall dann, wenn andere Einkünfte (z.B. Mieteinkünfte, Vergütungen für Nebentätigkeiten, Lohneinkünfte des Ehegatten) vorliegen beziehungsweise neben der eigenen Rente eine Witwenrente bezogen wird.

Hinweis

Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps für Senioren".  

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