Der Staat ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf gleichmäßige und zeitnahe Einnahmen angewiesen. Die nachträgliche
Entrichtung der Steuerschuld in einer Summe für das ganze Kalenderjahr könnte eher zu
Zahlungsschwierigkeiten bei der steuerpflichtigen Person führen als vierteljährliche Vorauszahlungen. Schließlich
vermeiden vierteljährliche Vorauszahlungen auch die Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die durch den monatlichen
Lohnsteuerabzug ihre "Vorauszahlungen" leisten.
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