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Kann man nicht auch bei Scheckzahlungen eine Schonfrist eingeräumt bekommen?

Nein, weil die dreitägige Schonfrist gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung nicht für die Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (Bargeld, Scheck) gilt (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO).

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