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Kann ich die sich aus dem letzten Steuerbescheid ergebende Nachforderung in Raten zahlen?

Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Stundung der Steuerschuld gegeben sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich um eine größere Abschlusszahlung handelt, auf die Sie sich nicht rechtzeitig einrichten konnten, und Sie am Fälligkeitstag weder über die zur Zahlung erforderlichen Mittel verfügen noch in der Lage sind, diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen.  Sie können dann auch eine Stundung in Raten beantragen. In Ihrem Antrag sollten Sie auch eine Aussage zur Höhe der Raten machen.

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