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Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Antrag auf eine Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung stellen?

Sie werden grundsätzlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt und haben damit Anspruch auf die Ausstellung der NV-Bescheinigung, wenn Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt im Jahr 2025 12.096 € bzw. bei zusammenveranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 24.192 €.