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Bis wann muss der Antrag auf Ausstellung eine Nichtveranlagungs- (NV-)Bescheinigung abgegeben werden?

Die NV-Bescheinigung ist rechtzeitig, d.h. vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt zu beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

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