Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Die USt-IdNr. ist unter anderem für folgende Sachverhalte erforderlich:
- Das Unternehmen liefert Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet
(innergemeinschaftliche Lieferung), - das Unternehmen erwirbt Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
(innergemeinschaftlicher Erwerb), - das Unternehmen führt eine Lieferung im Sinne des § 25b Abs. 2 UStG aus
(innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft), - das Unternehmen führt eine Beförderung oder Versendung im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG aus
(Konsignationslagerregelung), - das Unternehmen erbringt steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet,
- das Unternehmen nimmt sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch.
Hinweis
Weitere ausführliche Informationen zur USt-IdNr. erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort können Sie auch eine Videoanleitung für die Beantragung der USt-IdNr. aufrufen.