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Ich möchte einen Freibetrag bei den für mich abrufbaren ELStAM bilden lassen. Was muss ich tun?

Für die Bildung eines Freibetrags bei den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei dem Finanzamt zu stellen, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen.

Hinweis

Die für das Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, ggf. Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, das Kirchensteuermerkmal  aber auch die Höhe der monatlichen Beiträge
für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.

Sofern Unterlagen zum Nachweis der verschiedenen Aufwendungen vorgelegt werden können, sollten Sie diese dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beilegen.

Welche Freibeträge gebildet werden, können Sie unter der Frage Welche Kosten kann ich als Freibetrag geltend machen? ersehen.

Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gilt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2026 noch bis zum 30. November 2026 gestellt werden kann. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Steuerermäßigung nur noch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Bei erstmaliger Beantragung eines Freibetrags für das Kalenderjahr 2026 oder bei Erhöhung des für das Kalenderjahr 2025 gültigen Freibetrags sind unter Mein Elster (Direktlink für registrierte Nutzer) der "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025" (Hauptvordruck) und die entsprechenden Anlagen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag ("Anlage Werbungskosten", "Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen", "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen" abrufbar und können elektronisch der Finanzverwaltung übermittelt werden. Als Hilfestellung für das Ausfüllen dient die "Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Wer 2026 höchstens den Freibetrag beantragt, der für das Kalenderjahr 2025 ermittelt wurde, oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge wie im Vorjahr berücksichtigt haben möchte, benötigt den Hauptvordruck und die Anlage "Vereinfachter Antrag/Sonstiges" des amtlichen Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2026“.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie auch auf dem Formularcenter des Bundesministerium für Finanzen (zum ausdrucken) oder im Service Center Ihres Finanzamts in ausgedruckter Form.

Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.