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Ich fahre täglich 40 Kilometer zu meiner ersten Tätigkeitsstätte (hin und zurück). Das Finanzamt akzeptiert aber nur die einfache Strecke d. h. 20 Kilometer. Warum?

Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte setzt das Finanzamt eine Entfernungspauschale an. Sie beträgt ab 2026 0,38 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte. 
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Sie für die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw benutzen.