Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte setzt das Finanzamt eine Entfernungspauschale an. Sie
beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte. Für das
Kalenderjahr 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €. Ab 2022 beträgt die
Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer kommt es dabei nicht an.
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Sie für
die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw benutzen.