Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Wenn Sie mit dem eigenen Pkw fahren, kann auch ein höherer Betrag angesetzt werden. Dafür müssen Sie aber nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie tatsächlich alle Fahrten mit dem eigenen Pkw durchgeführt haben. Dies erfolgt durch den Nachweis der Jahreskilometerleistung, z.B. durch ein Fahrtenbuch, Kundendienst- und Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte usw.
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