- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Dokument, aus dem sich die Eheschließung ergibt (z.B. beglaubigte Abschrift aus dem neuen Familienbuch oder beglaubigte Heiratsurkunde). Sofern das Standesamt die Eheschließung bereits in den Meldedaten hinterlegt hat, sind diese Unterlagen dem Finanzamt nicht mehr vorzulegen.
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen - Hauptvordruck und Anlage "Steuerklassenwechsel".
- Der Antrag kann auch elektronisch unter Mein ELSTER gestellt werden, wenn Sie bei ELSTER registriert sind
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