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Welche Fristen muss ich nach einer Heirat wegen der Steuerklasse beachten?

Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie im Laufe des Kalenderjahres bis zum 30. November ändern lassen. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/IV in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

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