Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn
- sie spätestens am Ende des Sparjahres 16 Jahre alt geworden sind,
- das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr
- nicht mehr als 35.000 Euro (bis 2020: 25.600 Euro) oder
- bei Verheiraten nicht mehr als 70.000 Euro (bis 2020: 51.200 Euro) beträgt und
- es sich bei den Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um vermögenswirksame Leistungen handeln, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) eingereicht werden.