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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Marcel Hentz 11054/76507 Vorauszahlungsbescheid für 2021 ff vom 29.05.2026 Finanzamt Lörrach
JBL Beteiligungs GmbH 90486/41006 KStB für 2024 vom 07.07.2026 Finanzamt Waiblingen
Akramjon Mamadjonov 06809/50611 EStB für 2025 vom 17.06.2026 Finanzamt Freiburg-Stadt

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