Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Öffentliche Zustellungen
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| Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Finanzamt |
|---|---|---|---|
| Marcel Hentz | 11054/76507 | Vorauszahlungsbescheid für 2021 ff vom 29.05.2026 | Finanzamt Lörrach |
| JBL Beteiligungs GmbH | 90486/41006 | KStB für 2024 vom 07.07.2026 | Finanzamt Waiblingen |
| Akramjon Mamadjonov | 06809/50611 | EStB für 2025 vom 17.06.2026 | Finanzamt Freiburg-Stadt |
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