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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Verena Roßkopf 20/079/0017/040/000/6 GrStWertB für 01.01.2022 vom 13.08.2026 Finanzamt Waldshut-Tiengen
Maciej Gorgon 4106653035 EStB für 2023 vom 01.10.2026 Finanzamt Pforzheim
Rill, Larisa Borisovna 33072/07085 UStB für 2025 vom 09.09.2026 Finanzamt Baden-Baden
Steffen M. Ziegler 20/095/0156/001/008/8 GrStWertB für 01.01.2022 vom 28.07.2026 Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bernhard Hihn 3852203011 EStB für 2021 vom 28.09.2026 Finanzamt Mannheim-Stadt
SP Verpackungs- und Lademittel GmbH 6520529502 KStB für 2020 vom 28.10.2026 Finanzamt Heilbronn
Danilo u. Arleta Constanzo 5722604814 EStB für 2024 vom 11.08.2026 Finanzamt Schwäbisch Hall

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