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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Serbez Mladenov 7030867219 EStB für 2024 vom 11.11.2025 Finanzamt Leonberg
Roman Kramp 82254381359 EStB für 2023 vom 02.10.2025 Finanzamt Villingen-Schwenningen
Herr Filip Gelemanovic 4251930331 EStB für 2024 vom 15.10.2025 Finanzamt Freudenstadt

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