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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Jakob Händel 43128/04343 UStB für 2020 vom 24.11.2025 Finanzamt Schwetzingen
Jakob Händel 4312814346 EStB für 2019 vom 24.11.2025 Finanzamt Schwetzingen
Francesco Casale 83519/10634 EStB für 2024 vom 09.12.2025 Finanzamt Schwäbisch Gmünd

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