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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Jasmin Bajramovic 39108/46085 UStB für 2022 vom 21.05.2025 Finanzamt Rastatt
Emre Dogu 2893 / 562 / 30486 EStB für 2024 vom 13.05.2025 Finanzamt Stuttgart I
Peter Danyi 2893 / 555 / 10490 EStB für 2024 vom 15.04.2025 Finanzamt Stuttgart I
Niklas Jan Eckstein 2893 / 567 / 60237 EStB für 2024 vom 23.04.2025 Finanzamt Stuttgart I
Christian Kunert 9901302230260003 GrStWertB für 01012024 vom 10.12.2024 Finanzamt Stuttgart Körperschaften
Harbin Neziri 1855322852 EStB für 2024 vom 14.04.2025 Finanzamt Singen
Robert Madzsara 5837605765 UStB für 2021 vom 11.03.2025 Finanzamt Ehingen

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