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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Rabia Celik 6314622041 EStB für 2021 vom 12.04.2024 Finanzamt Göppingen
Darko Cvahte 3551850642 EStB für 2023 vom 01.10.2024 Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Neema Mariya Paul 3153130233 EStB für 2023 vom 04.10.2024 Finanzamt Ettlingen

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