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Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Finanzamt |
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Rabia Celik | 6314622041 | EStB für 2021 vom 12.04.2024 | Finanzamt Göppingen |
Darko Cvahte | 3551850642 | EStB für 2023 vom 01.10.2024 | Finanzamt Karlsruhe-Stadt |
Neema Mariya Paul | 3153130233 | EStB für 2023 vom 04.10.2024 | Finanzamt Ettlingen |
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