Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.
Öffentliche Zustellungen
Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.
| Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Finanzamt |
|---|---|---|---|
| Jakob Händel | 43128/04343 | UStB für 2020 vom 24.11.2025 | Finanzamt Schwetzingen |
| Jakob Händel | 4312814346 | EStB für 2019 vom 24.11.2025 | Finanzamt Schwetzingen |
| Francesco Casale | 83519/10634 | EStB für 2024 vom 09.12.2025 | Finanzamt Schwäbisch Gmünd |
Die Schaltflächen dienen zur Auswahl der aktuellen Tabellenseite.