Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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Clemens Plwenia | 33/001/0140/020/025/6
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GrStMessB für 01.01.2025 vom 08.10.2024
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Finanzamt Baden-Baden |
Clemens Plwenia | 33/001/0140/020/025/6
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GrStWertB für 01.01.2022 vom 08.10.2024
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Finanzamt Baden-Baden |
Nadine Suchalla | 86112/06313
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Haftungsbescheid für 2022-2024 vom 07.10.2024
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Finanzamt Tübingen |
Giovana Mota Rodrigues Ruiz | 95823/60352
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EStB für 2023 vom 19.09.2024
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Finanzamt Stuttgart II |
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