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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Finanzamt
Kevin Bucherer 11362/02490 UStB I. Quartal für 2025 vom 02.10.2026 Finanzamt Lörrach
MAXI Automatenservice GmbH 11091/05941 Umsatzsteuer- Vorauszahlung Bescheid für August 2026 vom 28.10.2026 Finanzamt Lörrach
Rolf Müller 1102802064 UStB II. Quartal für 2026 vom 28.10.2026 Finanzamt Lörrach
Simona Pal 3281021409 EStB für 2025 vom 09.10.2026 Finanzamt Heidelberg
Alexandra Hirsch 3519002168 EStB für 2025 vom 02.10.2026 Finanzamt Karlsruhe-Stadt

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