Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Öffentliche Zustellungen
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| Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Finanzamt |
|---|---|---|---|
| Rawdan Alakkad | 9300315042 | GewStM für 2022 vom 12.12.2025 | Finanzamt Stuttgart I |
| Nicolae und Nicoleta-Maria Apostol | 3050130134 | EStB für 2024 vom 18.11.2025 | Finanzamt Bruchsal |
| Giuseppina Criminisi | 0514503942 | geF für 2022 vom 05.12.2025 | Finanzamt Emmendingen |
| Roman Kramp | 82254381359 | EStB für 2023 vom 02.10.2025 | Finanzamt Villingen-Schwenningen |
| Herr Filip Gelemanovic | 4251930331 | EStB für 2024 vom 15.10.2025 | Finanzamt Freudenstadt |
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