Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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Kurt Henkelmann | 88718551001
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2017 vom 31.12.2017
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Finanzamt Überlingen |
Kevin, David Kwiek | 887234/05143
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
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Finanzamt Überlingen |
Carlo Maio | 88725602101
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
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Finanzamt Überlingen |
Siegfried Malek | 88700312685
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2015 vom 31.12.2015
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Finanzamt Überlingen |
Iosif Oswald | 88748001056
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2018 vom 31.12.2018
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Finanzamt Überlingen |
Umut Unursal | 88749002151
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Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2023 vom 27.04.2023
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Finanzamt Überlingen |
Asma Senem | 5614488025
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Umsatzsteuervoranmeldung für 4124 vom 06.11.2024
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Finanzamt Böblingen |
Asma Senem | 56144/88025
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Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 06.11.2024
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Finanzamt Böblingen |
Giuseppe und Stefania Caruso | 7152161217
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EStB für 2022 vom 25.11.2024
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Finanzamt Ludwigsburg |
Giuseppe und Stefania Caruso | 7152161217
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EStB für 2021 vom 25.11.2024
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Finanzamt Ludwigsburg |
Kuzin Kim Valer´evic | 50/001/0306/006/002/8
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GrStMessB für 01.01.2025 vom 11.11.2024
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Finanzamt Aalen |
Kuzin Kim Valer´evic | 50/001/0306/006/002/8
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GrStWertB für 01.01.2024 vom 11.11.2024
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Finanzamt Aalen |
Kuzin Kim Valer´evic | 50/001/0306/006/002/8
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GrStWertB für 01.01.2022 vom 11.11.2024
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Finanzamt Aalen |
Daniel Abrantes Da Silva | 2250002629
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EStB für 2023 vom 28.10.2024
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Finanzamt Villingen-Schwenningen |
Manuela Hugger | 80/045/7/02295/0000/5
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GrStMessB für 01.01.2025 vom 06.11.2024
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Finanzamt Tauberbischofsheim |
Manuela Hugger | 80/045/7/02295/0000/5
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GrStWertB für 01.01.2022 vom 06.11.2024
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Finanzamt Tauberbischofsheim |
Octavian Sirbu | 4038933812
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UStB für 2022 vom 13.11.2024
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Finanzamt Mosbach |
Octavian Sirbu | 4038933812
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UStB für 2021 vom 13.11.2024
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Finanzamt Mosbach |
Octavian Sirbu | 4038933812
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UStB für 2020 vom 13.11.2024
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Finanzamt Mosbach |
Dr. Jullia Underwood u. Stefan Fritsch Grundstücksgemeinschaft | 65/014/0125/018/002/4
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Grundsteuermessbetrag für 01.01.2025 vom 15.11.2024
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Finanzamt Heilbronn |
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