Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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Epic4Business Beratungs- u. Beteiligungs GmbH | 38182/37908
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KSt Vorauszahlungsbescheid für 2024 vom 10.12.2024
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Finanzamt Mannheim-Stadt |
Roland Stüben | 0723807280360102
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GrStMessB für 01.01.2025 vom 10.01.2025
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Finanzamt Freiburg-Land |
Roland Stüben | 0723807280360102
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GrStWertB für 01.01.2022 vom 10.01.2025
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Finanzamt Freiburg-Land |
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