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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Jonas Steffen Walheim
2886 / 604 / 48197
GrStWertB für 01.01.2025 vom 21.11.2024
Finanzamt Tübingen
Jonas Steffen Walheim
2886 / 604 / 48197
GrStMessB für 01.01.2025 vom 21.11.2024
Finanzamt Tübingen
Giuseppe und Stefania Caruso
7152161217
EStB für 2021 vom 25.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Giuseppe und Stefania Caruso
7152161217
EStB für 2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Brauner Doris Lina Berta
4500600350200006
GrStWertB für 01.01.2022 vom 29.11.2024
Finanzamt Calw
Brauner Doris Lina Berta
4500600350200006
GrStMessB für 01.01.2025 vom 29.11.2024
Finanzamt Calw
Fatih Sarikaya
6383070043
EStB für 2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Göppingen
Asma Senem
56144/88025
Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Asma Senem
5614488025
Umsatzsteuervoranmeldung für 4124 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Lukasz Andrzej Sawicki
4352860150
EStB für 2023 vom 04.11.2024
Finanzamt Schwetzingen
Umut Unursal
88749002151
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2023 vom 27.04.2023
Finanzamt Überlingen
Iosif Oswald
88748001056
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2018 vom 31.12.2018
Finanzamt Überlingen
Siegfried Malek
88700312685
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2015 vom 31.12.2015
Finanzamt Überlingen
Carlo Maio
88725602101
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Kevin, David Kwiek
887234/05143
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Kurt Henkelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2017 vom 31.12.2017
Finanzamt Überlingen
Udo Hegelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 1996 vom 31.12.1996
Finanzamt Überlingen
Robert Guenat
86158/70246
EStB für 2017 vom 15.11.2024
Finanzamt Tübingen
Gabriele Kasper
86158/76403
EStB für 2016 vom 15.11.2024
Finanzamt Tübingen
Jan Held
86158/76638
EStB für 2016 vom 15.11.2024
Finanzamt Tübingen

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