Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 9902114867 KStB für 2021 vom 02.02.2026
- 9902114867 KStB für 2022 vom 02.02.2026
- 9902114867 KStB für 2023 vom 02.02.2026
- 9902114867 KStB für 2024 vom 02.02.2026
- 9902114867 KStB für 2025 vom 02.02.2026
- 9902114867 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2021 vom 02.02.2026
- 9902114867 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2022 vom 02.02.2026
- 9902114867 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2023 vom 02.02.2026
- 9902114867 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2024 vom 02.02.2026
- 9902114867 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2025 vom 02.02.2026
- 9902114867 UStB für 2021 vom 02.02.2026
- 9902114867 UStB für 2022 vom 02.02.2026
- 9902114867 UStB für 2023 vom 02.02.2026
- 9902114867 UStB für 2024 vom 02.02.2026
- 9902114867 UStB für 2025 vom 02.02.2026
- 9902114867 GewStM für 2021 vom 02.02.2026
- 9902114867 GrStMessB für 2022 vom 02.02.2026
- 9902114867 GewStM für 2023 vom 02.02.2026
- 9902114867 GewStM für 2024 vom 02.02.2026
- 9902114867 GewStM für 2025 vom 02.02.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'