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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Berger-Ruska Diane
49/005/0001/106/000/3
GrStWertB für 01.01.2022 vom 22.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Berger-Ruska Diane
49/005/0001/106/000/3
GrStMessB für 01.01.2025 vom 22.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Ruska Axel
49/005/0001/106/000/3
GrStWertB für 01.01.2022 vom 22.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Ruska Axel
49/005/0001/106/000/3
GrStMessB für 01.01.2025 vom 22.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Erbengemeinschaft nach Wolfgang Kolb und Gabriele Majzels-Kolb
49/035/0030/057/013/1
GrStWertB für 01.01.2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Erbengemeinschaft nach Wolfgang Kolb und Gabriele Majzels-Kolb
49/035/0030/057/013/1
GrStMessB für 01.01.2025 vom 25.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Erbengemeinschaft nach Berta Baader
49/029/0017/011/002/9
GrStWertB für 01.01.2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Pforzheim
Giuseppe und Stefania Caruso
7152161217
EStB für 2021 vom 25.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Giuseppe und Stefania Caruso
7152161217
EStB für 2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Asma Senem
56144/88025
Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Asma Senem
5614488025
Umsatzsteuervoranmeldung für 4124 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Umut Unursal
88749002151
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2023 vom 27.04.2023
Finanzamt Überlingen
Iosif Oswald
88748001056
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2018 vom 31.12.2018
Finanzamt Überlingen
Siegfried Malek
88700312685
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2015 vom 31.12.2015
Finanzamt Überlingen
Carlo Maio
88725602101
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Kevin, David Kwiek
887234/05143
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Kurt Henkelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2017 vom 31.12.2017
Finanzamt Überlingen
Udo Hegelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 1996 vom 31.12.1996
Finanzamt Überlingen
Arnt Bayer
99/000/0428/005/209/7
GrStWertB für 01.01.2022 vom 29.11.2024
Finanzamt Stuttgart Körperschaften
Nadja Kolczynski
15/034/0030/003/000/6
GrStWertB für 01.01.2024 vom 20.11.2024
Finanzamt Rottweil

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