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Warum werden von einem Sparguthaben, das aus bereits versteuerten Einnahmen gebildet wurde, nochmals Steuern auf Zinsen erhoben?

Es wird hier nicht das aus bereits besteuerten Einnahmen gebildete Sparguthaben als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer herangezogen, sondern nur die aus dem Sparguthaben resultierenden Kapitalerträge (also die Zinsen). Es findet daher keine "Doppelbesteuerung" statt.

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