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Welches Finanzamt ist für die Besteuerung der Grunderwerbsteuer zuständig?

Grundsätzlich ist für die Besteuerung das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. Für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte bei der GrESt ist landesweit für Baden-Württemberg das Finanzamt Schwetzingen (LZgG) zuständig.

Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

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