Sauter la navigation

Wie ist der Antrag auf eine Nichtveranlagungs- (NV-)Bescheinigung zu stellen?

Eine NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Dazu brauchen Sie das Antragsformular NV 1 A („Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-) Bescheinigung“).

Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und vergessen Sie nicht die Angaben über Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr (sonst kann die NV-Bescheinigung nicht erteilt werden). Tragen Sie die Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen in Zeile 25 des Antragsformulars ein. Normalerweise brauchen Sie ein Exemplar für jede Bank, bei der Sie Kapitalvermögen angelegt haben.

Die NV-Bescheinigung wird regelmäßig für drei Jahre ausgestellt.

Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung von Ehegatten/Lebenspartnern auf die Eheleute/Lebenspartner aus. Eine Differenzierung zwischen „Ehemann/Lebenspartner“, „Ehefrau/Lebenspartnerin“ und „Eheleute/Lebenspartner gemeinsam“ ist nicht notwendig, weil auf die Eheleute/Lebenspartner ausgestellte NV-Bescheinigungen auch dann zu einer Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug führt, wenn ein Konto auf den einzelnen Ehegatten/Lebenspartner lautet.

Besonderheiten bei minderjährigen Kindern

Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen, für die eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist vom gesetzlichen Vertreter jeweils ein gesonderter Antragsvordruck auszufüllen. Bitte Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten beifügen

Cette page utilise des cookies. Vous trouverez de plus amples informations sur le règlement général sur la protection des données à la rubrique Protection des données.