Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Stadt

Name: MechFS GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 38186/20419 GewStM für 2021 vom 19.07.2024
  • 38186/20419 KStB für 2021 vom 19.07.2024
  • 38186/20419 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs.1 S3 KStG für 30.06.2021 vom 19.07.2024
  • 38186/20419 UStB Zinsen und Verspätungszuschlag für 2021 vom 19.07.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.