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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Stadt

Name: Sven Borgward
Letzte bekannte Anschrift: Xuhiu District 223 Nadan Road East, 203000Shanghai

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2009 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2010 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2011 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2012 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2013 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2014 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2015 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 AblehnungVeranlagung für 2016 vom 13.09.2024
  • 38131/15724 EStB Aufhebung für 2014 vom 17.09.2024
  • 38131/15724 EStB Aufhebung für 2015 vom 17.09.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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