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Öffentliche Zustellung
Finanzamt Ulm
Rolf Werner Staudenmaier
Carrer de la Ribera 28, 07181 Sol de Mallorca (Spanien)
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
88390/03682
EStB für 2021 vom 13.12.2024
88390/03682
EStB für 2022 vom 13.12.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ulm eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ulm. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}