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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Freiburg-Stadt

Rehema Rieß

Sedanstr. 10, 79098 Freiburg

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

0683690660

EStB für 2021 vom 07.11.2025

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}