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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Stadt

Moser Transport & Montagebau UG ( haftungsbeschränkt)

Bergstr. 38, 69469 Weinheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

38186/31229

GewStM für 2022 vom 31.10.2025

38186/31229

KStB für 2022 vom 31.10.2025

38186/31229

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 2022 vom 31.10.2025

38186/31229

GewStM für 2021 vom 31.10.2025

38186/31229

KStB für 2021 vom 31.10.2025

38186/31229

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 2021 vom 31.10.2025

38186/31229

UStB für 2021 vom 31.10.2025

38186/31229

UStB für 2022 vom 31.10.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}