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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Waiblingen

SuS Waiblingen UG

Südstraße 2, 71404 Korb

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

9049535156

KStB für 2023 vom 21.11.2025

9049535156

UStB für 2023 vom 21.11.2025

9049535156

GrStMessB für 2023 vom 21.11.2025

9049535156

KStB für 2024 vom 21.11.2025

9049535156

UStB für 2024 vom 21.11.2025

9049535156

GrStMessB für 2024 vom 21.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waiblingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waiblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}