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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Pforzheim

Djako GmbH

Karlsruher Str. 87a, 75179 Pforzheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

4140541402

UStB für 2022 vom 07.02.2025

4140541402

UStB für 2023 vom 07.02.2025

4140541402

GewStM für 2022 vom 07.02.2025

4140541402

GewStM für 2023 vom 07.02.2025

4140541402

KStB für 2022 vom 07.02.2025

4140541402

KStB für 2023 vom 07.02.2025

4140541402

gesonderte Feststellung für 31.12.2022 vom 07.02.2025

4140541402

gesonderte Feststellung für 31.12.2023 vom 07.02.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Pforzheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Pforzheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}