Finanzamt Heilbronn
Öffentliche Zustellung
Kevin Schwenk
Adlerstr. 12, 74906 Bad Rappenau
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
6537813710
GewStM für 2022 vom 18.02.2026
6537813710
GewStM für 2023 vom 18.02.2026
6537813710
GewStM für 2024 vom 18.02.2026
6537813710
UStB für 2022 vom 18.02.2026
6537813710
UStB für 2023 vom 18.02.2026
6537813710
UStB für 2024 vom 18.02.2026
6537813710
EStB für 2023 vom 18.02.2026
6537813710
EStB für 2024 vom 18.02.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heilbronn eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heilbronn. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}