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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Backnang

Czeslaw Pilecki

unbekannt, unbekannt

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

51311/17103

EStB für 2022 vom 13.03.2026

51311/17103

UStB für 2022 vom 13.03.2026

51311/17103

GewStM für 2022 vom 13.03.2026

51311/17103

EStB für 2023 vom 13.03.2026

51311/17103

UStB für 2023 vom 13.03.2026

51311/17103

GewStM für 2023 vom 13.03.2026

51311/17103

EStB Vorauszahlungen für 2026 vom 05.03.2026

51311/17103

EStB Vorauszahlungen für 2025 vom 05.03.2026

51311/17103

GewStM Vorauszahlungszwecke für 2025 vom 13.03.2026

51311/17103

GewStM Vorauszahlungszwecke für 2026 vom 13.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Backnang eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Backnang. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}