Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Stuttgart II

Ion Rotari

Stammheimer Straße 20, 70435 Stuttgart

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

9548821868

EStB für 2022 vom 24.02.2026

9548821868

EStB für 2023 vom 24.02.2026

9548821868

EStB für 2024 vom 24.02.2026

9548821868

UStB für 2022 vom 24.02.2026

9548821868

UStB für 2023 vom 24.02.2026

9548821868

UStB für 2024 vom 24.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart II eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart II. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}