Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Schorndorf

Petra Seidel-Renner

Hohenstaufenstraße 12, 73614 Schorndorf

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

82342/53258

EStB für 2019 vom 19.03.2026

82342/53258

EStB für 2020 vom 19.03.2026

82342/53258

EStB für 2021 vom 19.03.2026

82342/53258

EStB für 2022 vom 19.03.2026

82342/53258

EStB für 2023 vom 19.03.2026

82342/53258

EStB für 2024 vom 19.03.2026

82342/53258

UStB für 2023 vom 19.03.2026

82342/53258

UStB für 2024 vom 19.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Schorndorf eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Schorndorf. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}