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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Esslingen

Ernst und Mahsa Ullmann und Khazami-Ullmann

Betzgerstr. 4, 73733 Esslingen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

59459/56524

EStB für 2017 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2018 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2019 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2021 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2022 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2023 vom 20.03.2026

59459/56524

EStB für 2024 vom 20.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Esslingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Esslingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}