Finanzamt Heilbronn
Öffentliche Zustellung
Inga Bekker
Wartberg 16, 74906 Bad Rappenau
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
6502387508
EStB für 2019 vom 17.03.2026
6502387508
EStB für 2020 vom 17.03.2026
6502387508
EStB für 2021 vom 17.03.2026
6502387508
EStB für 2022 vom 17.03.2026
6502387508
EStB für 2023 vom 17.03.2026
6502387508
EStB für 2024 vom 17.03.2026
6502387508
GewStM für 2024 vom 17.03.2026
6502387508
UStB für 2024 vom 17.03.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heilbronn eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heilbronn. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}