Finanzamt Lahr
Öffentliche Zustellung
Novum Trading & Construction GmbH
Rainer-Haungs-Str.7, 77933 Lahr
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
1005607149
GewStM für 2023 vom 16.02.2026
1005607149
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2023 vom 16.02.2026
1005607149
KStB für 2023 vom 16.02.2026
1005607149
Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2023 vom 16.02.2026
1005607149
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2026 vom 16.02.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lahr eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lahr. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}