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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Öhringen

Minh Hung Nguyen

Kirchstrasse 8, 74679 Weißbach

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

76450/01262

EStB für 2024 vom 04.05.2026

76450/01262

EStB für 2025 vom 04.05.2026

76450/01262

GewStM für 2024 vom 04.05.2026

76450/01262

GewStM für 2025 vom 04.05.2026

76450/01262

Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2025 vom 04.05.2026

76450/01262

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer für 31.12.2025 vom 04.05.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Öhringen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Öhringen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}