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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Reutlingen

Pintos Rolladen GmbH

Wörthstr. 55, 72764 Reutlingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

7811726508

GewStM für 2023 vom 06.05.2026

7811726508

gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2023 vom 06.05.2026

7811726508

KStB für 2023 vom 06.05.2026

7811726508

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 06.05.2026

7811726508

gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2023 vom 06.05.2026

7811726508

UStB für 2023 vom 06.05.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Reutlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Reutlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}