Finanzamt Stuttgart I
Öffentliche Zustellung
Tayfun Cavdar
Veielbrunnenweg 36, 70372 Stuttgart
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
93038/80140
EStB für 2021 vom 15.05.2026
93038/80140
EStB für 2022 vom 15.05.2026
93038/80140
EStB für 2023 vom 15.05.2026
93038/80140
EStB für 2024 vom 15.05.2026
93038/80140
UStB für 2023 vom 15.05.2026
93038/80140
GrStMessB für 2023 vom 15.05.2026
93038/80140
UStB für 2024 vom 15.05.2026
93038/80140
GrStMessB für 2024 vom 15.05.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart I eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart I. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}