Finanzamt Mannheim-Stadt
Öffentliche Zustellung
Der Baulöwe GmbH
O 4,4, 68161 Mannheim, ,
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
38182/13023
KStB für 2023 vom 22.04.2026
38182/13023
KSt - gesonderte Feststellung für 2023 vom 22.04.2026
38182/13023
KSt - gesonderter Verlustvortrag für 2023 vom 22.04.2026
38182/13023
KStB für 2024 vom 22.04.2026
38182/13023
KSt - gesonderte Feststellung für 2024 vom 22.04.2026
38182/13023
GewStM für 2023 vom 22.04.2026
38182/13023
GewSt - gesonderter Verlustvortrag für 2023 vom 22.04.2026
38182/13023
GewStM für 2024 vom 22.04.2026
38182/13023
GewSt - Zerlegungsbescheid für 2024 vom 22.04.2026
38182/13023
UStB für 2024 vom 22.04.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}